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| F A T A L Das Internet kann den Job kosten Millionen nutzen das Internet auf der Suche nach attraktiven Jobs. Dreiundzwanzig Angestellte der "New York Times" haben dazu nun wieder Gelegenheit. Sie sitzen Weihnachten auf der Straße, weil ihr Arbeitgeber sie bei verbotenen E-Mail-Aktivitäten erwischte.
Alle Betroffenen arbeiteten im Dienstleistungszentrum des Verlags in Norfolk im US-Staat Virginia, das vor allem für die Lohnbuchhaltung und Rechnungen zuständig ist. Alle seien entlassen worden, weil sie "unangemessenes Material" übermittelt hätten. Darüber hinaus hätten einige Mitarbeiter Verwarnungen erhalten. Es habe früher schon ein oder zwei Entlassungen wegen Verstöße gegen die E-Mail-Richtlinien geben, sagte Firmensprecherin Nancy Nielsen. Nähere Einzelheiten zu den Entlassungen wollte sie nicht nennen. Dem Rundschreiben zufolge dürfen die Computer nicht zur "Erstellung, Weiterleitung oder Darstellung von verletzenden oder zersetzenden Nachrichten" benutzt werden, wozu auch Fotos, Grafiken oder Audio-Dateien gehören. Wir werden alle überwacht Vielen Angestellten ist das nicht klar: Aller E-Mail-Verkehr eines Unternehmens geht über den so genannten "Postmaster". Der kann, wenn er will, schlicht alles lesen: E-Mail ist in Unternehmens-Netzwerken nicht viel privater als eine Postkarte. Das gleiche gilt im Übrigen auch für die HTML-basierten privaten E-Mail-Accounts à la Hotmail, Excite, GMX und Co. Denn was für E-Mail gilt, das gilt für das Surfen schon lange: Was der User am Bildschirm sieht, kann generell von jedem Systemverantwortlichen "mitgesehen" werden.
"In der Regel ist es zudem so, dass der Wissensvorsprung beim Arbeitnehmer liegt", meint dazu der auf Internet-Fragen spezialisierte Anwalt Stefan Maas von der Kölner Kanzlei Weinknecht. "Sicherlich kann der Arbeitgeber etwas dagegen unternehmen, wenn ein Arbeitnehmer vorhandene Ressourcen über Gebühr beansprucht. Extensiver Internet- oder E-Mail-Verkehr wäre dann wohl ähnlich zu sehen wie privates Telefonieren am Arbeitsplatz." In Deutschland bisher keine Kündigungen
Maas: "Beliebter macht das einen solchen Arbeitnehmer aber sicherlich nicht." Dass es in solchen Fällen zu Abmahnungen kommen könne, sei gut vorstellbar. Auch wenn es - anders als in den Vereinigten Staaten - nicht zu fristlosen Kündigungen kommen könne, erledige sich der Arbeitnehmer so über kurz oder lang selbst. Und wer sich in flagranti erwischen ließe, der habe sowieso ein Problem. Viele Abmahnungen und Kündigungen wegen unerlaubter Surftätigkeit landen wahrscheinlich erst gar nicht vor den Arbeitsgerichten: Gerade wenn sich Arbeitnehmer in Gefilden herumtreiben, wo sie mit Sicherheit nichts zu suchen haben, scheuen wahrscheinlich viele den Gang zum Arbeitsgericht. Sex-Shopping als berufliche Weiterbildung Auch Harald Reutter von der Dienstleistungsgewerkschaft ötv sind keine Kündigungsfälle bekannt: "Wir haben da noch niemanden vertreten müssen. Ich weiß, dass es Abmahnungen gegeben hat. Ich weiß aber auch, dass viele Arbeitgeber ihre Angestellten nachgerade dazu anhalten, auch privat im Internet zu surfen, um das Medium kennen zu lernen!" Reutter weiß sogar von einem Fall, in dem Techniker einer Firma dazu aufgefordert wurden, bei Beate Uhse shoppen zu gehen: "Die sollten sich mit dieser E-Commerce-Geschichte vertraut machen." Generell sei es aber Position der Gewerkschaft, privates Internet-Surfen am Arbeitsplatz nur dann als Kündigungsgrund zu akzeptieren, wenn es vorab eine klare Anweisung des Arbeitgebers "oder eine Betriebsvereinbarung" dagegen gegeben habe. Einschlägige Rechtsdatenbanken verzeichnen derzeit nur zwei besonders krasse Fälle für Kündigungen aus mit dem Internet verbundenen Gründen. Ein Angestellter im Jugendfürsorgebereich war dabei ertappt worden, dass er Bilder kinderpornografischen Inhalts auf seinem Rechner gespeichert hatte. In einem anderen Fall entschied ein Gericht, dass die Verbreitung beleidigender Äußerungen über den Arbeitgeber per E-Mail ein Kündigungsgrund sei. In beiden Fällen war also nicht die Surf- und E-Mail-Aktivität des Arbeitnehmers der Grund für die Kündigung, sondern der Verstoß gegen geltendes Recht. Vorsicht bei Bewerbungen!
Ein anderes Beispiel: Die Newsgroups des Usenet. Gerade Anfänger neigen dazu, sich im Schriftverkehr des Usenet nicht zu anonymisieren. Spezialisierte Suchdienste wie DejaNews, die das Usenet indexieren, sind in Lage, "Autorenprofile" zu erstellen. Auf diese Art und Weise findet ein möglicher Arbeitgeber unter Umständen heraus, dass sich ein Bewerber nicht nur für berufsspezifische Sachdiskussionen interessiert, sondern auch für extreme politische Parteien, seltsame Sekten oder sehr eindeutiges Bildmaterial. Und selbst, wenn man sich privat nur für das Sammeln von Milchdöschendeckeln interessiert: Seinem Arbeitgeber möchte man solche Einblicke vielleicht nicht unbedingt geben ... Frank Patalong
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